1. Verein der KomparsInnen und KleindarstellerInnen Österreichs

 

Danke für Dein Interesse an der Mitgliedschaft im "1. Verein der KomparsInnen und KleindarstellerInnen Österreichs".

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.

Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.
Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.


Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die als. StatistInnen, KomparsInnen und/ oder KleindarstellerInnen tätig sind, waren oder werden wollen. Und jene, welche in wirksamer Form zur Erfüllung der Vereinszwecke beitragen können sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.

 

Die Mitgliedschaft erlischt


durch Tod,
bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit,
durch freiwilligen Austritt,
durch Ausschluss.

Die erste Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern darf bis maximal 1 Jahr nach Vereinsentstehung stattfinden.
Die erste Generalversammlung ist für Oktober 2024 angedacht.
Bis dorthin ist jeder Beitritt kostenlos.

 

Wir freuen uns besonders über aktive Beteiligung an der Vereinsarbeit.

Bitte teile uns Deine Ideen, wie Du uns unterstützen kannst und willst, mit (z.B. Werbung, Webseite erstellen,....)

Nimm einfach Kontakt zu uns auf ->